Im CORRECTIV.Faktenforum kommen Menschen zusammen, die sich für einen faktenbasierten Diskurs engagieren möchten. (Foto: Ivo Mayr/CORRECTIV)
CORRECTIV.Faktenfonds für Bürgerstiftungen
Desinformation verbreitet sich rasant und kann auch in lokalen Gemeinden Misstrauen und Polarisierung fördern. Um dem entgegenzuwirken, startet das CORRECTIV.Faktenforum gemeinsam mit dem Verein der deutschen Bürgerstiftungen, Stiften für alle e.V., den neuen CORRECTIV.Faktenfonds für Bürgerstiftungen.
Das CORRECTIV.Faktenforum engagiert sich als Deutschlands erste Faktencheck-Community aktiv gegen Desinformation und setzt dabei verstärkt auf lokale Initiativen. Bürgerstiftungen sind dafür wichtige Partner: Mit ihrer tiefen Verankerung vor Ort bringen sie Menschen zusammen und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gemeinschaftliche Projekte.
Der neue Förderfonds unterstützt Bürgerstiftungen dabei, gezielt Veranstaltungen und Aktionen zu realisieren, die den faktenbasierten Austausch stärken und Desinformation entgegentreten. So entsteht ein starkes Netzwerk für Aufklärung und Dialog direkt in den Gemeinden.
Kriterien für die Förderung
Der CORRECTIV.Faktenfonds unterstützt Bürgerstiftungen dabei, Projekte und Veranstaltungen zu realisieren, die Desinformation als Problem für die (lokale) Demokratie thematisieren und eine konstruktive, faktenbasierte Debattenkultur stärken. Dabei muss mindestens eine Maßnahme zur Informations- und Medienkompetenzbildung für Menschen vor Ort enthalten sein. Nachfolgend sind die genauen Kriterien für eine Förderung aufgeführt.
1. Förderfähige Projekte
Folgende Arten von Projekten sind förderfähig:
Veranstaltungen und Workshops zur Medienbildung und kritischen Informationsbewertung
Aufklärungsmaßnahmen über Desinformation und Falschbehauptungen
Schulungen für Bürgerinnen und Bürger zur Stärkung der Medien- und Informationskompetenz
Interaktive Formate, die Menschen aktiv in den Diskurs über Desinformation einbinden
Kollaborative Projekte mit Schulen, Bibliotheken oder anderen Bildungseinrichtungen sowie mit lokalen Vereinen und Initiativen
Dokumentations- und Rechercheprojekte zu lokaler Desinformation
Ihre Idee ist nicht aufgeführt? Dann kontaktieren Sie uns bitte und schildern Sie uns Ihr Vorhaben.
2. Fördervoraussetzungen
Für eine Förderung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Antragsteller muss eine Bürgerstiftung mit Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sein.
Das Projekt muss einen direkten Bezug zu Desinformation als demokratisches Problem haben.
Mindestens eine Maßnahme zur Informations- und Medienkompetenzbildung der Öffentlichkeit muss enthalten sein.
Die beantragte Fördersumme darf maximal 5.000 Euro betragen.
Der Antrag muss über das Online-Formular eingereicht werden.
Für das Projekt können zusätzliche Eigenmittel verwendet werden.
3. Nicht förderfähige Projekte
Die folgenden Projektarten sind von der Förderung ausgeschlossen:
Reine Kampagnen ohne Bildungsmaßnahmen
Bauliche Maßnahmen oder Infrastrukturprojekte
Kauf von technischer Ausstattung ohne direkten Bildungsbezug
Reine Forschungsvorhaben
4. Worauf wir besonders Wert legen?
Sie kennen Ihre lokalen Zielgruppen. Sie stehen in gutem Kontakt oder haben einen klaren Plan, wie Sie in Kontakt treten können.
Sie sind in der Kommune gut vernetzt und können Ihre Kontakte für das Projekt nutzen.
Sie arbeiten mit lokalen Akteuren zusammen.
Sie bieten mit Ihrem Projekt einen guten Zugang zum Thema ohne große Hürden.
Ihr Projekt bietet die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme.
Ihre Projektidee beruht auf einer realistischen Einschätzung der Voraussetzungen und Zielsetzungen, hat klar strukturierte Inhalte und eine gut nachvollziehbare Finanzplanung.
Bei Ihrem Projekt verweisen Sie auf die Möglichkeit, sich in der Online-Community CORRECTIV.Faktenforum unverbindlich anzumelden.
Online-Antragsfomular
Klicken Sie hier und Sie gelangen zum Antragsformular, das Sie online ausfüllen können.
FAQ zum CORRECTIV.Faktenfonds für Bürgerstiftungen
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Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte, die sich mit Desinformation als Problem für die (lokale) Demokratie befassen und eine konstruktive, faktenbasierte Debattenkultur stärken. Die Förderung setzt voraus, dass mindestens eine Maßnahme zur Informations- und Medienkompetenzbildung von Menschen vor Ort enthalten ist und dass das Projekt überparteilich ist. . Ziel ist es, das Bewusstsein für den Einfluss von Desinformation zu schärfen und Menschen zu befähigen, kritisch mit Informationen umzugehen.
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Anträge können ausschließlich von Bürgerstiftungen gestellt werden, die das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen tragen. Andere Organisationen oder Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Lokale Akteure können über eine Kooperation mit der Bürgerstiftung eingebunden werden.
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Die Fördersumme kann zwischen 2.000 und 5.000 Euro pro Projekt liegen. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen entsprechend des bewilligten Projekts verwendet werden.
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Bewerbungen sind jederzeit über das Online-Formular auf dieser Website möglich: www.buergerstiftungen.de/kontakt
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Die Mittel sind nicht zur allgemeinen Finanzierung der beantragenden Bürgerstiftung vorgesehen, sondern ausschließlich projektbezogen einsetzbar. Förderbare Projektkosten umfassen die folgenden Ausgaben:
Honorarkosten
Ehrenamtspauschalen/ Übungsleiterpauschalen
Projektmaterialien
Öffentlichkeitsarbeit
Mietkosten
Verpflegung
Fahrt- und Transportkosten
Verwaltungskosten (max. 500 Euro)
Weitere Sachkosten
Nicht förderfähig sind Ausgaben für alkoholische Getränke, Pfand, Tragetüten, Gutscheine oder Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums liegen.
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Folgeanträge sind in begründeten Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass das zuvor geförderte Projekt erfolgreich war und eine weitere Unterstützung sinnvoll erscheint. Eine neue Bewerbung für ein anderes Projekt ist ebenfalls möglich.
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Nein, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Alle Anträge, die 2 Wochen vor dem jeweiligen Jurytermin eingegangen sind, werden berücksichtigt. Die Jurytermine sind auf dieser Website veröffentlicht.
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In der Regel werden die Antragsteller spätestens 6 Wochen später benachrichtigt.
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ProduktbeschreibungEs besteht Berichtspflicht, die ist aber überschaubar statt umfassend. Neben einer Belegliste ist lediglich ein formloser Bericht erforderlich, der Ablauf und Wirkung des Projekts darstellt. Vorlagen für Belegliste und Bericht erhalten erfolgreiche Antragsteller zusammen mit dem Zuwendungsbescheid.
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Der Kostenplan ist eine Kalkulation – in der Umsetzung können und dürfen sich Abweichungen ergeben. Budgetverschiebungen zwischen einzelnen Positionen sind zu dokumentieren, aber nicht genehmigungspflichtig. Eine nachträgliche Mittelaufstockung aus dem Faktenfonds ist nicht möglich.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen der zuständigen Institutionen. Detaillierte Informationen zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung werden bei Antragstellung bereitgestellt.
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ProduktbeschDer Faktenfonds ist ein Kooperationsprojekt von Stiften für Alle e.V. und der CORRECTIV Recherchen für die Gesellschaft gGmbH. Gemeinsam entscheiden die Partner über Förderzusagen aus dem Faktenfonds. CORRECTIV unterstützt bewilligte Projekte nach Absprache und Verfügbarkeit über das CORRECTIV.Faktenforum. Die Faktenforum-Mitarbeitenden unterstützen mit fachlicher Expertise bei der Vorbereitung und stellen nach Absprache Expert*innen und Informationsmaterialien zur Verfügung; das Faktenfonds-Toolkit hilft bei der Organisation, Bewerbung und Nacharbeit der Aktionen. Teilnehmende der geförderten Projekte sind eingeladen, sich über die jeweilige Maßnahme hinaus an dem Community-Projekt CORRECTIV.Faktenforum und auf der gleichnamigen Plattform zu beteiligen.reibung
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Fragen zur Antragstellung: Natascha Trutzenberg (natascha.trutzenberg@stiftungen.org)
Inhaltliche Fragen, insbesondere zur Kooperation mit Correctiv: Nadia Westerwald (nadia.westerwald@correctiv.org)